Wer den Schritt in die Selbständigkeit wagt, sollte sich frühzeitig mit der Wahl der passenden Rechtsform befassen. Die GmbH bietet eine klare Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen und schützt Gesellschafter vor persönlicher Haftung. Die Gründung muss zwar öffentlich beurkundet werden, der formale Aufwand hält sich jedoch in Grenzen.
Der eigene Chef sein, eigene Ideen verwirklichen, unabhängig sein – der Traum der Selbständigkeit ist für viele ein grosses Ziel. Doch wer diesen Schritt wagt, muss nicht nur eine Geschäftsidee haben, sondern sich auch mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Eine der wichtigsten Entscheidungen: Die Wahl der richtigen Rechtsform. Die GmbH ist eine der beliebtesten Optionen, denn sie trennt das Geschäfts- vom Privatvermögen und schützt Gesellschafter vor persönlicher Haftung. Doch bevor es losgeht, müssen einige formale Hürden genommen werden – eine davon die öffentliche Beurkundung.
Warum ist eine öffentliche Beurkundung nötig?
Die GmbH ist wirksam gegründet, wenn sie im Handelsregister eingetragen ist. Damit dieser Schritt erfolgen kann, müssen bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllt werden. Eine zentrale Voraussetzung ist die öffentliche Beurkundung, welche Transparenz und Rechtssicherheit gewährleistet. Diese wird von einem Amtsnotar oder zugelassenen Rechtsanwalt vorgenommen.
Bestimmte Dokumente, insbesondere die Gründungsurkunden oder Statutenänderungen, müssen notariell beglaubigt werden. Das mag nach einem grossen bürokratischen Aufwand klingen, ist aber in der Praxis gut strukturiert und machbar.
Schritt für Schritt zur GmbH
Die Gründung beginnt mit der Erstellung der Statuten, die die Gesellschaftsregeln festlegen. Ein Muss ist auch das Stammkapital: Mindestens 20'000 Franken müssen vor der Gründungsversammlung bei einer Bank hinterlegt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wahlannahmeerklärung der Geschäftsführer. Wer nicht an der Gründungsversammlung teilnimmt, muss schriftlich bestätigen, dass er das Amt annimmt. Zudem ist zu regeln, wer die Geschäftsführung übernimmt. Ohne abweichende Regelungen sind alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt. Mindestens eine vertretungsberechtigte Person muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Komplexer wird es, wenn nicht nur Bargeld, sondern Sacheinlagen wie Maschinen oder Immobilien ins Unternehmen eingebracht werden. Dann sind ein detaillierter Gründungsbericht und eine Prüfung durch einen zugelassenen Revisor erforderlich.
Fazit
Die GmbH bietet eine etablierte, sichere Rechtsform mit klaren Regeln und Haftungsbeschränkung. Die öffentliche Beurkundung und der Handelsregistereintrag sind essenziell, um eine GmbH rechtskonform zu gründen.
Wer sich frühzeitig informiert, vermeidet bürokratische Hürden und kann erfolgreich durchstarten.
Von Rechtsanwältin Andrea Fromherz, publiziert in der Linth Zeitung und im Sarganserländer