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Digitaler Nachlass: Wer kümmert sich um unsere Daten nach dem Tod?

E-Mail-Konten, Online-Banking, Social Media oder digitale Fotos in der Cloud – ein grosser Teil unseres Lebens findet heute online statt. Mit dem Tod endet zwar das Leben, nicht aber automatisch die digitale Existenz. Was geschieht mit unseren Daten? Wer darf oder soll darauf zugreifen? Diese Fragen machen den digitalen Nachlass zu einem wichtigen Thema der Nachlassplanung.

Laut dem schweizerischen Erbrecht gehen sämtliche vermögensrechtliche Ansprüche, auch digitale, im Todesfall an die Erben über (Art. 560 ZGB). Zum digitalen Nachlass zählen alle digitalen Spuren, die eine Person hinterlässt: Persönliche Daten, Benutzerkonten, Kryptowährung, aber auch Inhalte in sozialen Netzwerken oder auf privaten Webseiten.

In der Praxis ist der Zugang häufig erschwert – durch fehlende Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierungen (mit Fingerprint- oder Gesichtserkennung) oder einschränkende AGBs von Facebook & Co. Viele Online-Dienste schliessen in ihren Nutzungsbedingungen die Übertragung von Benutzerkonten oder Daten auf Dritte ausdrücklich aus – teils unter Strafandrohung. Wenn eine Drittperson mit den Zugangsdaten einer verstorbenen Person auf ein Online-Konto zugreift, kann das – je nach Situation – strafbar sein. Das Gesetz spricht in solchen Fällen von einem unbefugten Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB).

Auch digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen gehen ohne rechtzeitig geregelten Zugang unwiederbringlich verloren – selbst dann, wenn sie einen erheblichen Wert darstellen. Neben dem finanziellen Aspekt stellt sich auch eine ethische Frage: Welche Informationen sollen erhalten bleiben – und was soll gelöscht werden? Insbesondere private Nachrichten, persönliche Notizen oder sensible Dokumente sind nicht für die Nachwelt bestimmt. Hingegen können Fotos, Briefe oder digitale Erinnerungen für Angehörige von ideellem Wert sein.

Vorsorge ist möglich und ein geregelter digitaler Nachlass erleichtert den Angehörigen den Umgang mit Online-Konten, verhindert Datenmissbrauch und sorgt dafür, dass persönliche Inhalte würdevoll behandelt werden. Dafür braucht es eine Übersicht über alle wichtigen digitalen Konten und Dienste – inklusive Benutzernamen und Anweisungen zum Umgang damit im Todesfall. Diese Liste sollte sicher aufbewahrt und mit einem Testament oder einer Verfügung von Todes wegen kombiniert werden.

Von Rechtsanwältin Andrea Fromherz, publiziert in der Linth Zeitung und im Sarganserländer


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