Seit Jahren schreitet die Automatisierung im Strassenverkehr voran: Während Tempomat und Spurassistent mittlerweile praktisch zur Standardausstattung neuer Fahrzeuge gehören, gibt es seit einigen Jahren auch immer mehr Fahrzeugmodelle, die automatisiertes Fahren ermöglichen. Bisher durften Fahrzeuglenker das Steuer nicht loslassen – doch seit dem 1. März 2025 ist dies mittels Autobahnpilot ausdrücklich erlaubt. Das bedeutet Hände weg vom Steuer und Powernap – oder?
Mit der jüngsten Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) wird es Haltern von Fahrzeugen mit Unterstützungssystemen der Automatisierungsstufe 3 und 4 gestattet, das Steuer auf Autobahnen loszulassen und die Steuerung dem Automatisierungssystem zu überlassen. Diese Modelle können sich selbständig in eine Kolonne einordnen, bremsen und beschleunigen, die Spur wechseln und Hindernissen ausweichen.
Doch Vorsicht: Trotz der Entbindung des Fahrers von der ständigen Steuerung bleibt die rechtliche Verantwortung für den Fahrzeughalter bestehen und er haftet weiterhin verschuldensunabhängig nach Art. 58 SVG. Das bedeutet, dass der Halter haftbar gemacht werden kann, wenn er die Aufforderung des Automatisierungssystems zur Übernahme des Steuerungsvorgangs ignoriert oder aufgrund offensichtlicher Umstände erkennen müsste, dass er das Steuer übernehmen sollte, um eine sichere und verkehrsregelkonforme Fahrt zu gewährleisten. Dafür muss der Fahrer aufmerksam bleiben und jederzeit bereit sein, das Lenkrad wieder zu fassen. Gleichzeitig bleibt auch die Haftung der Hersteller im Rahmen der Produkthaftung bestehen, wenn eine Fehlfunktion des Automatisierungssystems einen Unfall verursacht.
Die Zukunft des Fahrens wird zwar zunehmend automatisiert, doch die Verantwortung bleibt in den Händen des Fahrers – auch wenn er das Steuer abgibt. Auf den Powernap auf dem Weg zur Arbeit muss also leider verzichtet werden.