Viele von uns haben schon einmal die unangenehme Erfahrung gemacht, dass uns jemand Geld schuldet und trotz wiederholter Aufforderung nicht zahlt. In solchen Fällen kann das Betreibungsverfahren ein wirksames Mittel sein, um das geschuldete Geld einzutreiben. Doch wie funktioniert dieses Verfahren genau und was müssen Gläubiger beachten?
Der erste Schritt für den Gläubiger besteht darin, beim Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners ein Betreibungsbegehren einzureichen. Nach Eingang des Betreibungsbegehrens stellt das Betreibungsamt dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zu. Dieser dient als formelle Aufforderung, die Forderung zu begleichen.
Der Schuldner hat dann grundsätzlich drei Möglichkeiten:
(i) Zahlung der Forderung: Der Schuldner kann die Forderung, gegebenenfalls in Raten, bezahlen und damit das Betreibungsverfahren beenden.
(ii) Nicht-Reaktion: Erfolgt keine Reaktion, setzt der Gläubiger das Betreibungsverfahren mit einem Fortsetzungsbegehren fort. Das Betreibungsamt kann dann Vermögenswerte und/oder das Einkommen des Schuldners pfänden, um die Forderung zu begleichen. Ist nicht genügend Vermögen vorhanden, erhält der Gläubiger einen Verlustschein über den Betrag der offenen Forderung.
(iii) Rechtsvorschlag: Ist der Schuldner mit der gestellten Forderung nicht einverstanden, kann er innert 10 Tagen seit Zustellung des Zahlungsbefehls beim Betreibungsamt mündlich oder schriftlich Rechtsvorschlag erheben. Soll die Betreibung fortgesetzt werden, muss sich der Gläubiger an das Gericht wenden. Gelingt es dem Gläubiger, vor Gericht den Nachweis zu erbringen, dass seine Forderung berechtigt ist, so beseitigt das Gericht den Rechtsvorschlag und die Betreibung kann wie in Variante (ii) fortgesetzt werden. Gelingt dies nicht, ist das Betreibungsverfahren beendet.
Bei jedem Betreibungsverfahren ist zu beachten, dass die Betreibungskosten zunächst vom Gläubiger zu tragen sind. Erweist sich die Betreibung als gerechtfertigt, muss der Schuldner die Kosten später übernehmen. Wegen der Vorschusspflicht des Gläubigers lohnt es sich nicht immer, Geld und Zeit in eine Betreibung zu investieren, insbesondere dann nicht, wenn von vornherein klar ist, dass der Schuldner nicht zahlen kann.