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Wer kennt sie nicht, die Nachbarskatze, die im eigenen Garten oder sogar in der eigenen Wohnung vorbeischaut. Oft fällt es schwer, der Versuchung zu widerstehen und der Katze nicht etwas zu fressen anzubieten. Doch darf man die Nachbarskatze überhaupt füttern?

Zivilrechtlich werden Tiere wie Sachen behandelt. Das bedeutet, dass die Katze des Nachbarn dessen Eigentum ist. Daher kann nur der Nachbar über sein Tier verfügen. Ohne Zustimmung des Eigentümers darf die Katze also nicht gefüttert werden. Wird die Katze dennoch gefüttert, kann der Nachbar gegen den Fütterer auf Unterlassung klagen. Entsteht ihm darüber hinaus ein Schaden, zum Beispiel wenn das Tier wegen des falschen Futters zum Arzt muss, kann er Schadenersatz für die entstandenen Kosten verlangen. Im schlimmsten Fall, etwa wenn das Tier an verdorbenem Futter stirbt, muss mit einer Strafanzeige wegen Tierquälerei gerechnet werden.

Auch wenn die Nachbarskatze systematisch angefüttert und entfremdet wird, in anderen Worten das Tier nicht mehr zum Nachbarn zurückkehrt, kann sich der Nachbar ebenfalls rechtlich zur Wehr setzen. Der Fütterer kann wegen Sachentziehung oder unrechtmässiger Aneignung verurteilt werden.

Es ist unbestritten, dass es in der Praxis schwierig ist, nachzuweisen, wer eine fremde Katze füttert. Trotzdem ist es aus rechtlicher Sicht empfehlenswert, die Nachbarskatze beim nächsten Mal besser nicht mehr zu füttern.