Véronique Dumoulin
Rechtsanwältin | MLaw
Öffentliche Notarin Kanton SG
Eingetragen im Anwaltsregister Kanton SG
Hauptfachgebiete
- Familien- und Scheidungsrecht
- Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB)
- Erbrecht
- Beurkundungen (Ehe-/Erbverträge, Testamente, Vorsorgeaufträge sowie auch Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung etc.)
Praktische Tätigkeit
- seit 2018 bei Glaus Gabathuler
- 2015-2018 Behördenmitglied, ab 2017 Vizepräsidentin, der KESB Sarganserland
- 2010-2014 bei Glaus Gabathuler
Ausbildung
- 2011 Anwaltspatent
- 2010 Lizentiat der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich
Weitere Funktionen
- Dozentin für Zivilprozessrecht am Zentrum für berufliche Weiterbildung (ZbW)
- Stifungsrats- und Vorstandsmandate
Blogbeiträge
Blog Veronique Dumoulin
Namen bei der Heirat – es tut sich was
Bei der täglichen Beratung, was eine Heirat für juristische Konsequenzen hat, stellt sich immer wieder die Frage, was passiert mit Namen und Bürgerrecht?
Weiterlesen ...Errungenschaftsbeteiligung und güterrechtliche Auseinandersetzung: Was bedeutet das?
Mit der Heirat unterliegen Paare einem sogenannten «Güterstand». Hat ein Ehepaar keine besondere Vereinbarung getroffen, gilt bezüglich der Vermögensverhältnisse der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Hier hat jeder Ehegatte / jede Ehegattin Eigengut und Errungenschaft. Eigengut ist das, was der Ehegatte / die Ehegattin in die Ehe eingebracht hat und während der Ehe geschenkt erhalten oder geerbt hat. Die Errungenschaft bildet das durch Lohn angesparte Vermögen oder die während der Ehe geäufneten Sparguthaben in der 3. Säule. Der Vorsorgeausgleich des während der Ehe in der Pensionskasse angesparten Guthabens sowie das AHV-Splitting erfolgt separat.
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