Vertragsrecht
Das Vertragsrecht befasst sich mit dem Verhältnis zwischen den Parteien eines Vertrages.
Vor, während oder nach dem Ende eines Vertragsverhältnisses ergeben sich regelmässig rechtliche Fragen oder Unsicherheiten. Ist der Vertrag gültig? Regelt der Vertrag alle notwendigen Punkte und Eventualitäten? Kann mein Vertragspartner „einfach so“ den Vertrag auflösen?
Ob Sie eine Privatperson, ein Unternehmen, eine Gemeinde, ein Verein, eine Stiftung oder eine sonstige Rechtspersönlichkeit sind: Wir beraten Sie gerne in jeglichen Bereichen des Vertragsrechts. Ebenso stehen wir Ihnen bei Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten gerne zur Seite.
- Ausfertigung oder Prüfung von Verträgen aller Art (Kaufvertrag, Auftrag, Agenturvertrag, Werkvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Arbeitsvertrag, Schenkungsvertrag, Vergleichsvereinbarung, Generalvollmachten, sonstige Vollmachten etc.)
- Beratung bei Möglichkeiten und Grenzen vertraglicher Regelungen
- Beratung bei vertraglichen Leistungsstörungen (Ausbleiben der Bezahlung, mangelhafte Erfüllung, Verweigerung der Gewährleistung etc.)
- Beratung im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Bodenrecht
- Vertretung vor Behörden und Gerichten
- etc.
Blogbeiträge
Vergleich ist Vergleich – auch bei schwerem Behandlungsfehler
Was passiert, wenn sich ein Patient und eine Klinik nach einem gravierenden Behandlungsfehler auf eine Entschädigung einigen – und sich später zeigt, dass die gesundheitlichen Folgen schwerer sind als angenommen? Kann ein solcher Vergleich nochmals aufgerollt werden?
Das Bauhandwerkerpfandrecht – Eine Übersicht für Eigentümerinnen und Handwerker
Offene Werklohnforderungen lassen sich mit dem Bauhandwerkerpfandrecht wirksam absichern – allerdings nicht ohne Fallstricke. Worauf kommt es in der Praxis an?
Auf der Homepage des St. Galler Anwaltsverbandes finden Sie dazu einen Beitrag von RA Severin Gabathuler: https://www.sgav.ch/praxiswissen/das-bauhandwerkerpfandrecht-eine-uebersicht-fuer-eigentuemerinnen-und-handwerker-98.html
Vertrag ist Vertrag: Keine einseitige Auflösung von Konkurrenzverboten
Das Bundesgericht hat seine Praxis gefestigt: Ein Arbeitgeber kann ein vertraglich vereinbartes Konkurrenzverbot mit zugesicherter Karenzentschädigung nicht einseitig kündigen – es sei denn, dies wurde ausdrücklich vertraglich vorgesehen (Urteil 4A_5/2025 vom 26. Juni 2025).
Was zählt zum Nachlass? Bundesgericht konkretisiert die Rückforderung von Er-gänzungsleistungen
Im aktuellen Entscheid 8C_669/2023 hat sich das Bundesgericht mit der Rückerstattung rechtmässig bezogener Ergänzungsleistungen (EL) nach dem Tod einer EL-Bezügerin auseinandergesetzt. Gemäss Art. 16a Abs. 1 ELG müssen rechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen nach dem Tod der bezugsberechtigten Person grundsätzlich aus dem Nachlass zurückerstattet werden, allerdings nur insoweit, als diese den gesetzlichen Freibetrag von CHF 40'000.- übersteigen. Umso bedeutender ist die Frage, wie hoch das massgebliche Nachlassvermögen tatsächlich ist und welche Schulden in dessen Berechnung einfliessen dürfen.
Vorkaufsrecht – Wann spielt die persönliche Beziehung eine Rolle?
Das Vorkaufsrecht schützt bestimmte Personengruppen wie Miteigentümer, Pächter oder Familienmitglieder davor, dass der Eigentümer des Grundstücks dieses an Dritte verkauft. Es gibt ihnen die Möglichkeit, ein Grundstück zu den gleichen Bedingungen zu erwerben, die ein potentieller Käufer angeboten hat. Insbesondere im Landwirtschaftsrecht kommt ein gesetzliches Vorkaufsrecht zum Tragen, um die Existenzgrundlage von Pächtern zu sichern.
Mangelware beim neuen Smartphone
Knapp ein Jahr nach dem Kauf eines neuen Smartphones tritt ein unerwartetes Problem auf: Das Gerät lädt sich trotz ordnungsgemässer Nutzung nicht mehr auf. Ein Blick auf die Website des Herstellers zeigt, dass die einjährige Herstellergarantie bereits abgelaufen ist. Aber was kann man in einer solchen Situation tun? Gibt es nicht eine gesetzliche Mindestgarantie von zwei Jahren?
Weihnachtsgeschenke
Oder, genauer: Die in dekorierter Hülle und mit dem Zweck, den zur Weihnachtszeit üblichen Gepflogenheiten in adäquater Weise Rechnung zu tragen, im Hinblick auf eine am Weihnachtsvorabend erfolgende Enthüllung übergebenen Güter körperlicher oder unkörperlicher Natur.
Gewährleistung beim Bauwerkvertrag – Tipps und Stolpersteine
Die Gewährleistungsrechte im Obligationenrecht und in der SIA-Norm 118 sind nicht deckungsgleich. Nach SIA-Norm besteht vorerst einzig ein Recht auf Nachbesserung. Vorteilhafter für die Bauherrschaft ist die SIA-Rügefrist: Es muss lediglich innerhalb von zwei Jahren gerügt werden, nach Gesetz «sofort».
Eine Anleitung zum Umgang mit Mängeln finden Sie im Beitrag von RA Severin Gabathuler unter dem folgenden Link auf der Homepage des St. Galler Anwaltsverbandes: https://www.sgav.ch/praxiswissen/gewaehrleistung-beim-bauwerkvertrag-tipps-und-stolpersteine-76.html.
Vorsicht beim Vertrauen auf den guten Glauben
Klingt doch gut: Das Haus der Oma kann zum amtlichen Schätzwert gekauft werden. Und darüber hinaus werden auch sämtliche Einrichtungsgegenstände mitübertragen. Noch besser: Unter den Einrichtungsgegenständen befindet sich ein Carigiet-Bild. Blöd nur, dass die Oma das Bild bereits ihrer Nichte geschenkt hat. Davon hatte der Enkel im vorliegenden Berichtsfall allerdings zum Zeitpunkt des Hauskaufs keine Kenntnis. Was jetzt?
Drum prüfe, wer sich vertraglich bindet
Ganz schön kompliziert, was in einem Grundstückkaufvertrag so alles drin steht. Der Vertragstext geizt nicht mit juristischen Ausdrücken wie «Besitzesantritt», «Grundlasten» oder «solidarische Haftung». Auch ein Verweis auf den sicherlich allseits bekannten Anhang Ziffer 3 der Verordnung über elektronische Niederspannungsinstallationen ist enthalten. Häufig wird sodann die Sachgewährleistung des Verkäufers «im gesetzlich zulässigen Rahmen» wegbedungen.
Shisha-Servicevertrag: Auftrag oder Werkvertrag? Das Bundesgericht lichtet den Nebel
Werkvertrag und Auftrag sind zwei weit verbreitete Vertragsarten und sich auf den ersten Blick recht ähnlich. Beim Werkvertrag muss der Unternehmer ein Werk herstellen. Er schuldet dem Besteller also einen Erfolg. Dies im Unterschied zum Auftrag, wo der Beauftragte lediglich tätig werden muss. Das heisst, er muss gewisse Geschäfte und Dienste für den Auftraggeber besorgen. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Beauftragte jedoch nicht.
Mängelfreiheit oder Geld zurück
Viele gängige Dienstleistungen sind juristisch als Werkverträge zu qualifizieren: sei es das Haareschneiden, die Reparatur des Fahrrads, die Reinigung von Kleidungsstücken oder der Neuanstrich der Wände.
Grenzen der Videoüberwachung
Betreiben oder direkt auf den Gerichtsweg?
Registereintrag nach Schikane-Betreibung
Werbeanruf trotz *-Eintrag im Telefonbuch
„Betreten auf eigene Gefahr“
Drum prüfe, was auf den Teller kommt (aus dem Bezirksgericht Bülach)
Entschädigung für aufgelösten Vertrag
Frust mit Call-Center-Anrufen
Vom Telefonkauf zurücktreten
Unser Unternehmen verkauft in seinem Ladenlokal zurzeit die angesagten Noise-Cancelling Kopfhörer. Vor zwei Wochen rief mich ein Kunde an und teilte mir mit, dass er unbedingt solche Kopfhörer haben möchte, aufgrund seiner stark eingeschränkten Mobilität diese aber nicht im Laden einkaufen könne. Er fragte mich, ob ich ihm die Kopfhörer ausnahmsweise per Post zusenden könnte. Dies habe ich in der Folge getan. Nun hat er mir die Kopfhörer ohne Originalverpackung zurückgesandt und geschrieben, dass er diese nun doch nicht wolle. Müssen wir die Kopfhörer wirklich zurücknehmen oder muss der Kunde diese bezahlen?
(G.K. Pfäffikon)
Auf das E-Bike warte ich noch immer
Ich war fest davon überzeugt, mein Ex-Freund würde sein Versprechen einhalten. Als wir unseren gemeinsamen Haushalt auflösten, übernahm ich die ganze Restschuld unseres Darlehens bei meinen Eltern, weil ich besser verdiene. Dafür würde er mir später einmal das von ihm bezahlte E-Bike „schenken“, wenn ich vom Sprachaufenthalt zurückkäme.
Wurde ich abgezockt?
Ich habe einem Kollegen den Betrag von CHF 10‘000.- ausgelehnt. Seine Mutter hat mir schriftlich bestätigt, dass sie für Rückzahlung des Betrags bürgt. Nun weigert sich sowohl mein damaliger Kollege als auch seine Mutter, mir den Betrag zurück zu zahlen.
Was kann ich tun?
Teueres Smartphone, wenig Lohn - geht das?
Matthias (16-jähriger Lehrling, Lehrlingslohn CHF 700.-), möchte sich das neue iPhone 5s im Wert von CHF 800.- mit seinem Lehrlingslohn kaufen. Darf er das auch wenn seine Eltern dagegen sind?
M.B aus Uznach
"Schneide lange Haare ab ..."
Ich habe im Schaufenster eines Coiffeurs folgendes Angebot gesehen: Männerhaarschnitt ab CHF 20.-. Nach dem Schneiden musste ich aber CHF 50.- bezahlen. Ist das zulässig? (S.T. aus Lachen)
Die Spaltung von Werken aus rechtlicher Sicht
Die Rückseiten von Gemälden und Aquarellen sind bisweilen bemalt, zum Teil handelt es sich um voll ausgefertigte Werke, z.T. um Etuden, Skizzen, Verworfenes, Gestrichenes, Übermaltes. Anders als bei Leinwänden kann das Material Karton offensichtlich problemlos in zwei Schichten getrennt werden – und aus einem Bild mit bemalter Vorder- und Rückseite werden zwei Bilder mit bemalter Vorderseite und unbemalter Rückseite. Aus eins wird zwei.
Die Haftung des Experten
Annulation eines Symposiums
Frage eines E+E-Mitglieds: Was passiert, wenn ein Symposium oder eine Weiterbildungsveranstaltung eines Unternehmens kurzfristig abgesagt werden muss? Haben die Interessenten Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren?
Über Preisreduktionen und Einführungspreise an Messen
Auch Aussteller können Opfer komplizierter Preisbekanntgabevorschrif-ten werden. Dies gilt insbesondere bei Preisreduktionen und Eintausch-aktionen.
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