Vereins- und Stiftungsrecht
Das Vereins- und Stiftungsrecht befasst sich mit Vereinen und Stiftungen, deren Errichtung, Organisation und Verwaltung.
Gelangt man der Überzeugung, dass ein Verein oder eine Stiftung eine passende Rechtsform für das gewünschte Vorhaben ist, ergeben sich vor, während und nach dem Errichtungsakt verschiedentliche Fragen. Ist nun ein Verein oder eine Stiftung die richtige Rechtsform für mein Vorhaben – oder ganz etwas anderes? Welchen Inhalt müssen die Vereinsstatuten zwingend umfassen? Welche Rechte und Pflichten haben die Vorstandspersonen eines Vereins und die Stiftungsräte einer Stiftung? Dürfen wir einen Gewinn verfolgen?
Ob Sie ein Verein oder Stiftung sind: Wir beraten Sie gerne in jeglichen Bereichen des Vereins- und Stiftungsrechts. Ebenso stehen wir Ihnen bei Verfahren vor Behörden und Gerichten gerne zur Seite.
- Errichtung von Vereinen und Stiftungen
- Ausfertigung oder Prüfung von Vereinsstatuten und Stiftungsstatuten
- Beratung zu Rechten und Pflichten von Vorstand und Stiftungsrat
- Vertretung vor Behörden und Gerichten
- etc.
Haben Sie eine vereins- oder stiftungsrechtliche Frage?
Dann freuen wir uns über Ihre Anfrage.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die weibliche oder männliche Form. Selbstverständlich sind andere Formen stets miteingeschlossen.