Miet- und Pachtrecht

Miet- und Pachtrecht

Das Miet- und Pachtrecht befasst sich mit dem Verhältnis zwischen Mieter und Vermieterin sowie Pächter und Verpächterin.

Vor, während oder nach dem Ende eines Mietverhältnisses ergeben sich sowohl auf Seiten des Mieters/Pächters als auch auf Seiten der Vermieterin/Verpächterin regelmässig rechtliche Fragen oder Unsicherheiten. Ist die Klausel im Mietvertrag zulässig? Dürfen ohne Zustimmung der Vermieterin Renovationen vorgenommen werden? Ist die Kündigung gerechtfertigt erfolgt? Wann darf ein Mietverhältnis erstreckt werden? In diesem Zusammenhang entstehen oft Spannungen und Konflikte.

Ob Sie eine Privatperson, ein Unternehmen, eine Gemeinde, ein Verein, eine Stiftung oder eine sonstige Rechtspersönlichkeit sind: Wir beraten Sie gerne als Mieter/Pächter oder Vermieterin/Verpächterin in jeglichen Bereichen des Miet- und Pachtrechts. Ebenso stehen wir Ihnen bei Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten gerne zur Seite.

Unsere Tätigkeit umfasst:
  • Ausfertigung oder Prüfung von Mietverträgen und Reglementen
  • Beratung bei Mietzinsberechnungen und Mietzinsbestandteilen
  • Beratung im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Pachtrecht
  • Beratung bei Zahlungsverzug
  • Beratung bei Übernahme- und Rückgabepflichten
  • Beratung bei Kündigungen
  • Beratung bei Mieterstreckungen
  • Beratung bei Ausweisungen
  • Vertretung vor Behörden und Gerichten
  • etc.

 

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Haben Sie eine miet- oder pachtrechtliche Frage?
Dann freuen wir uns über Ihre Anfrage.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die weibliche oder männliche Form. Selbstverständlich sind andere Formen stets miteingeschlossen.

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