Mietrecht, Pachtrecht
Das Miet- und Pachtrecht befasst sich mit dem Verhältnis zwischen Mieter und Vermieterin sowie Pächter und Verpächterin.
Vor, während oder nach dem Ende eines Mietverhältnisses ergeben sich sowohl auf Seiten des Mieters/Pächters als auch auf Seiten der Vermieterin/Verpächterin regelmässig rechtliche Fragen oder Unsicherheiten. Ist die Klausel im Mietvertrag zulässig? Dürfen ohne Zustimmung der Vermieterin Renovationen vorgenommen werden? Ist die Kündigung gerechtfertigt erfolgt? Wann darf ein Mietverhältnis erstreckt werden? In diesem Zusammenhang entstehen oft Spannungen und Konflikte.
Ob Sie eine Privatperson, ein Unternehmen, eine Gemeinde, ein Verein, eine Stiftung oder eine sonstige Rechtspersönlichkeit sind: Wir beraten Sie gerne als Mieter/Pächter oder Vermieterin/Verpächterin in jeglichen Bereichen des Miet- und Pachtrechts. Ebenso stehen wir Ihnen bei Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten gerne zur Seite.
- Ausfertigung oder Prüfung von Mietverträgen und Reglementen
- Beratung bei Mietzinsberechnungen und Mietzinsbestandteilen
- Beratung im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Pachtrecht
- Beratung bei Zahlungsverzug
- Beratung bei Übernahme- und Rückgabepflichten
- Beratung bei Kündigungen
- Beratung bei Mieterstreckungen
- Beratung bei Ausweisungen
- Vertretung vor Behörden und Gerichten
- etc.
Blogbeiträge
Kein Corona-Mietzinsrabatt für Clubs
In einem weiteren Kapitel der Pandemie-Rechtsprechung versuchte eine Clubbetreiberin die Mietkostenlast der Corona-Zeit zu reduzieren. Im kürzlich ergangenen Entscheid des Bundesgerichts (4A_37/2025) stellte dieses daraufhin fest, dass pandemiebedingte Betriebsschliessungen keinen Mangel der Mietsache darstellen – und damit keinen Anspruch auf Mietzinsherabsetzung begründen.
Zigarettenrauch in der Wohnung – ein Fall fürs Bundesgericht
Was tun, wenn die Wohnung nach Rauch stinkt und der Vermieter nichts unternimmt? Damit hatten sich zwei Mieter aus Genf konfrontiert gesehen. Täglich zog Zigarettenrauch aus der unteren Wohnung durch ihr Zuhause. Die Beschwerden bei der Vermieterin blieben ohne Wirkung.
Mietzinserhöhung – was Mieter/innen wissen müssen
Gerade jetzt, in einer Zeit, in der viele Mieter/innen mit steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen haben, ist es besonders wichtig, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Mietzinserhöhungen auseinanderzusetzen. Eine Mietzinserhöhung muss nicht einfach hingenommen werden: Durch rechtzeitiges Handeln und dem nötigen Wissen kann eine ungerechtfertigte Erhöhung verhindert und die finanzielle Belastung gemildert werden.
Mietzinshinterlegung – Was ist zu beachten?
Stellen Sie sich vor, der Kühlschrank Ihrer Mietwohnung geht ohne Ihr Verschulden kaputt. Die Vermieterin macht keine Anstalten, den Kühlschrank zu reparieren oder zu ersetzen. Was tun? Reduzieren Sie keinesfalls eigenmächtig den Mietzins! Auch vom Zurückbehalten der Mietzinszahlungen ist dringend abzuraten. Stattdessen haben Sie eine andere Möglichkeit: Die amtliche Mietzinshinterlegung.
Baustelle in der Nachbarschaft
Baustellen in der Nachbarschaft können für Mieter zu erheblichen Belastungen führen – sei es durch Lärm, Staub oder Erschütterungen. Diese Immissionen können die Gebrauchstauglichkeit einer Mietwohnung oder eines Geschäftslokals beeinträchtigen und stellen unter Umständen einen Mangel im Sinne des Mietrechts dar, der einen Anspruch auf Mietzinsherabsetzung begründet.
WG-Mietvertrag
Ende November dieses Jahres hat das Stimmvolk über eine Verschärfung im Mietrecht abgestimmt. Insbesondere wurde diskutiert, ob für die Untervermietung neu eine schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich sein sollte. Diese Änderung, die besonders auch für WGs relevant gewesen wäre, wurde abgelehnt. Doch wie ist die aktuelle Rechtslage bei WG-Mietverträgen? Ein genauer Blick auf die Solidarmiete und die Untermiete lohnt sich.
Streitgegenstand «Kaution»
Nach Gesetz können Mieter und Vermieter vereinbaren, dass der Mieter als Sicherheit eine sogenannte Mietkaution leistet, um ausstehende Mietzahlungen oder Schadenersatzansprüche abzudecken. Es sind jedoch gewisse Vorgaben zu beachten, von welchen nicht abgewichen werden darf: So ist die Kaution bei Wohnräumen auf max. 3 Monatsmieten beschränkt (bei Geschäftsräumen hingegen besteht gesetzlich keine maximale Höhe). Die Kaution muss bei einer Bank auf einem Sparkonto oder einem Depot, das auf den Namen des Mieters lautet, hinterlegt werden. Während der Mietdauer haben weder der Vermieter noch der Mieter Zugriff auf die Mietkaution – eine Beanspruchung ist folglich erst nach Beendigung des Mietverhältnisses möglich. Macht dabei der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch geltend, so kann der Mieter von der Bank die Rückerstattung der Sicherheit verlangen.
Der Mieter zahlt nicht - was tun?
Während des Mietverhältnisses gibt es verschiedene Situationen, wo der Mieter zu Zahlungen verpflichtet ist. Naheliegend ist zunächst die Bezahlung des Mietzinses. Aber auch für Schäden, welche vom Mieter zu ersetzen sind, aber vom Vermieter bezahlt wurden, muss er aufkommen. Dasselbe gilt für Nachzahlungen in Bezug auf Nebenkosten, wenn die Akontozahlungen nicht ausreichend sind. Was tun, wenn der Mieter diese Zahlungen nicht leistet?
Mängel in der Wohnung – Wer repariert, wer bezahlt?
Betreiben oder direkt auf den Gerichtsweg?
Nachmieter – vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag
Das Leben ist vielseitig und verändert sich ständig. Steht man vor einer neuen Lebensphase, muss oft auch eine passende Wohnung gefunden werden. Gesucht - gefunden, die perfekte Wohnung ist bereits in zwei Monaten bezugsbereit. Doch leider sind im Mietvertrag meist (mindestens) eine dreimonatige Kündigungsfrist sowie allfällige Kündigungstermine vereinbart worden.
Konstruierter Eigenbedarf wird „bestraft“
Kündigung vom neuen Vermieter
Ich habe einen langjährigen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Der Vermieter hat nun das Haus an einen Dritten verkauft und dieser neue Eigentümer hat mir gekündigt. Darf er das?
(B.W. aus Kaltbrunn)
Darf mir meine neue Vermieterin die Wohnung kündigen?
Das Haus, in welchem unsere Mietwohnung liegt, wurde erst kürzlich verkauft an eine Immobiliengesellschaft. Jetzt wurde unser 5-jähriges Mietverhältnis vorzeitig gekündigt. Die neue Eigentümerin macht geltend, die Tochter des Hauptaktionärs brauche die Wohnung dringend selbst. R.K. aus Kaltbrunn
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