Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht befasst sich mit Schutzvorkehrungen zugunsten von Kindern und Erwachsenen. Bis 2013 wurde dieses Rechtsgebiet Vormundschaftsrecht genannt.

Ist das Kindeswohl in Gefahr, die Eltern bisweilen mit der Situation überfordert, können Kindesschutzmassnahmen als Unterstützung oder Ausweg aus der überfordernden Situation dienen. Auch für Erwachsene gibt es Schutzmassnahmen, falls sie aufgrund eines Schwächezustands nicht mehr für sich alleine sorgen und Entscheidungen treffen können.

Wir beraten Sie gerne vor, während oder nach dem Beizug und der Mitwirkung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Bei Erwachsenen stehen wir im Vorfeld beratend und beurkundend bei der Errichtung eines Vorsorgeauftrags zur Seite. Ebenso stehen wir Ihnen bei Verfahren vor Behörden und Gerichten gerne zur Seite.

Unsere Tätigkeit umfasst:
  • Beratung bei Kindesschutzmassnahmen (Weisungen der KESB, Errichtung einer Beistandschaft, Regelungen des Besuchsrechts, Entzug des Aufenthaltsrechts, Entzug des Sorgerechts etc.)
  • Beratung bei Erwachsenenschutzmassnahmen (Errichtung einer Beistandschaft, fürsorgerische Unterbringung etc.)
  • Ausarbeitung und Beurkundung von Vorsorgeaufträgen
  • Vertretung vor Behörden, insb. KESB und Gerichten
  • etc.

 

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