Gesellschaftsrecht und KMU
Das Handels- und Wirtschaftsrecht befasst sich mit Unternehmen, mit den Verhältnissen zwischen Unternehmen und mit den staatlichen Rahmenbedingungen.
Bei der Gründung eines Unternehmens stellt sich regelmässig die Frage, welche Rechtsform die passende ist. Ist das Unternehmen sodann gegründet, können sich rechtliche Fragen zur Organisation und Verwaltung des Unternehmens, zu Umstrukturierungen oder Mitarbeiterbeteiligungen ergeben. Was sind die Vor- und Nachteile einer AG und GmbH? Wie sind Beschlüsse korrekt zu fassen? Wie kann das unzulängliche Verwaltungsratsmitglied zur Rechenschaft gezogen werden? Wo sind die Grenzen des Kartell- und Wettbewerbsrechts? Welche Rechte und Pflichten habe ich als Gesellschafterin?
Wir beraten Sie gerne als Privatperson mit einem Einzelunternehmen, als Gesellschafter, Aktionärin oder als juristische Person in jeglichen Bereichen des Handels- und Wirtschaftsrechts und fungieren für KMU als „externe Rechtsabteilung“. Ebenso stehen wir Ihnen bei Verfahren vor Behörden und Gerichten gerne zur Seite.
- Beratung zur individuell passenden Gesellschaftsform
- Ausfertigung und Beurkundung von Gesellschaftsgründungen
- Ausfertigung und Beurkundung von Gesellschaftsbeschlüssen (Personalmutation, Firmaänderung, Sitzänderung, Kapitalerhöhung etc.)
- Beratung zu Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen)
- Beratung zu Nachfolgeregelungen
- Beratung zu Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, Gratifikationen etc.
- Beratung bei kartellrechts- und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen
- Vertretung vor Behörden und Gerichten
- „externe Rechtsabteilung“ für KMU
- etc.
Haben Sie eine handels- oder wirtschaftsrechtliche Frage?
Dann freuen wir uns über Ihre Anfrage.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die weibliche oder männliche Form. Selbstverständlich sind andere Formen stets miteingeschlossen.