Erbrecht
Das Erbrecht befasst sich mit dem Verhältnis zwischen Erblasserin und Erben.
Auf der einen Seite ist es vielen bereits zu Lebzeiten ein Anliegen zu regeln, was nach ihrem Versterben mit ihrem Nachlass geschehen soll. Wie sichere ich den überlebenden Ehegatten am besten ab? Wen kann ich vom Erbe ausschliessen und wen auf den Pflichtteil setzen? Was passiert mit meinem Nachlass, wenn ich keine Erben habe? Auf der anderen Seite kann der spätere Nachlass einer Erblasserin zu Konflikten in der Familie führen. Ist das Testament gültig und wie ist es auszulegen? Habe ich einen Anspruch auf die Zuteilung der Ferienwohnung? Muss ich die erhaltenen Schenkungen zu Lebzeiten der Erblasserin zur Ausgleichung mit meinen Miterben bringen?
Wir beraten Sie gerne als zukünftige Erblasserin bei Ihrer Nachlassplanung, um Unklarheiten oder Streitigkeiten bereits im Vorfeld aus dem Weg zu räumen. Ebenso beraten wir gerne gesamte Erbengemeinschaften oder einzelne Erben einer Erbengemeinschaft bei der Prüfung und der Teilung des Nachlasses. Ebenso stehen wir Ihnen bei Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten gerne zur Seite.
- Errichtung und Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen (Ehe- und Erbverträge, Testamente/letztwillige Verfügungen)
- Prüfung von handschriftlichen Testamenten/letztwilligen Verfügungen
- Beratung bei Erbteilungen
- Beratung im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Bodenrecht
- Willensvollstreckungen
- Vertretung vor Behörden und Gerichten
- etc.
Haben Sie eine erbrechtliche Frage?
Dann freuen wir uns über Ihre Anfrage.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die weibliche oder männliche Form. Selbstverständlich sind andere Formen stets miteingeschlossen.