Bau- und Planungsrecht
Das Bau- und Planungsrecht befasst sich mit der Projektierung und Umsetzung von Bauvorhaben, mit der Raumplanung von Gemeinden, Kantonen und des Bundes und nicht zuletzt mit nachbarrechtlichen Interessenkollisionen.
Sowohl als Bauherrschaft, die gerade ein Bauvorhaben plant als auch als Nachbar, der sich am Bauvorhaben stört, ergeben sich regelmässig rechtliche Fragen oder Unsicherheiten. Braucht es für das Gartenhäuschen eine Baubewilligung? Ist das Tierheim in der Wohnzone zonenkonform? Wie kann ich gegen das unliebsame Bauvorhaben meines Nachbarn Einsprache erheben? Daneben können Änderungen in der Raumplanung, insbesondere auf Gemeindesebene missfallen oder verunsichern. So kann sich auf privater Ebene die Frage stellen, wie gegen einen Sondernutzungsplan vorgegangen werden kann oder auf Gemeindesebene, ob die Einzonung neuer Wohnzonen mit der übergeordneten Raumplanung vereinbar ist. Das Bau- und Planungsrecht ist stark verflochten, einen Überblick über die eigenen Rechte und Pflichte zu behalten, ist oftmals nicht so einfach.
Wir beraten Sie gerne als Bauherrschaft, Nachbar, Bürgerin oder Gemeinde in jeglichen Bereichen des Bau- und Planungsrechts. Ebenso stehen wir Ihnen bei Verfahren bei der Gemeinde, den Verwaltungs- oder Schlichtungsbehörden und Gerichten gerne zur Seite.
- Beratung bei Bauvorhaben (Bewilligungspflicht, Einhaltung Bau- und Nutzungsvorschriften, Umweltschutz etc.)
- Beratung bei Einsprachen und Rechtsmitteln
- Beratung bei Planerlassen (Zonenplanänderung, Planungszone, Teilstrassenplan etc.)
- Beratung bei nachbarrechtlichen Interessenkollisionen
- Beratung bei Enteignungen
- Vertretung vor Behörden und Gerichten
- etc.
Haben Sie eine bau- oder planungsrechtliche Frage?
Dann freuen wir uns über Ihre Anfrage.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die weibliche oder männliche Form. Selbstverständlich sind andere Formen stets miteingeschlossen.