Arbeits- und Personalrecht
Das Arbeits- und Personalrecht befasst sich mit dem Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeberin.
Vor, während oder nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses ergeben sich sowohl auf Seiten des Arbeitnehmers als auch auf Seiten der Arbeitgeberin regelmässig rechtliche Fragen oder Unsicherheiten. Ist die Klausel im Arbeitsvertag überhaupt zulässig? Sind die Überstunden auszuzahlen? Ist die Kündigung gerechtfertigt erfolgt? Wie ist das Arbeitszeugnis auszuformulieren?
Ob Sie eine Privatperson, ein Unternehmen, eine Gemeinde, ein Verein, eine Stiftung oder eine sonstige Rechtspersönlichkeit sind: Wir beraten Sie gerne als Arbeitnehmer oder Arbeitgeberin in jeglichen Bereichen des Arbeits- und Personalrechts. Ebenso stehen wir Ihnen bei Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten gerne zur Seite.
- Ausfertigung oder Prüfung von Arbeitsverträgen und Reglementen
- Beratung bei Lohnberechnung und Lohnbestandteilen
- Beratung bei Lohnverzug oder Arbeitnehmerverzug
- Beratung bei Konkurrenzverboten
- Beratung bei Arbeitszeiten, Überstunden und Überzeit
- Beratung bei Arbeitsunfähigkeit und längeren Absenzen
- Beratung bei Kündigungen, Freistellungen und Aufhebungsvereinbarungen
- Beratung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
- Vertretung vor Behörden und Gerichten
- etc.
Haben Sie eine arbeits- oder personalrechtliche Frage?
Dann freuen wir uns über Ihre Anfrage.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die weibliche oder männliche Form. Selbstverständlich sind andere Formen stets miteingeschlossen.